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   LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15   

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LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15 (https://dejure.org/2015,46041)
LG München I, Entscheidung vom 30.10.2015 - 9 O 5780/15 (https://dejure.org/2015,46041)
LG München I, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 9 O 5780/15 (https://dejure.org/2015,46041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • afp 2016, 89
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist es, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94 - Rz. 24; BGH v. 16.12.2014 - Az. VI ZR 39/14 - Rz. 8).

    Meinungsäußerungen sind demgegenüber von der subjektiven Beziehung des Äußernden zu dem Inhalt des Geäußerten geprägt (BGH v. 16.12.2014 - Az. VI ZR 39/14 - Rz. 8; Brose/Grau, a.a.O. § 1004 BGB, Rz. 6 m.w.N.) und können dementsprechend nicht "wahr" oder "unwahr", "richtig" oder "falsch" sein.

    2.2.1 Grundsätzlich werden Meinungsäußerungen von dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vermittelten Schutz der Meinungsfreiheit erfasst, und zwar auch dann, wenn sie in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder ironisch formuliert sind, Die Grenzen des Rechts auf freie Meinungsäußerung werden dagegen überschritten, wenn die geäußerte Meinung den anderen in der interessierten Öffentlichkeit herabwürdigen soll, wenn es also dem sich Äußernden nicht in erster Linie um ein sachliches Anliegen als vielmehr um die vorsätzliche Kränkung, persönliche Herabsetzung oder Diffamierung des Betroffenen geht (BGH v. 28.06.1994 - Az. VI ZR 274/93 - Rz. 20 m.w.N.; BGH v. 16.12.2014 - Az. VI ZR 39/14 - Rz. 18).

  • BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00

    Verfassungsrechtlich tragfähige Ablehnung der Bewertung einer Äußerung als

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Dabei ist der Begriff der Schmähung eng auszulegen und nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte anzunehmen, selbst wenn es sich um eine überzogene oder ausfällige Kritik handelt (BVerfG v. 26.06.1990 - Az. 1 BvR 1165/89 - Rz. 41; BVerfG v. 31.08.2000 - Az. 1 BvR 826/00 - Rz. 4; BVerfG v. 12.05.2009 - Az. 1 BvR 2272/04 - Rz. 28).

    Vielmehr nimmt eine herabsetzende Äußerung erst dann den Charakter einer Schmähung an, "wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht" (BVerfG v. 31.08.2000 - Az. 1 BvR 826/00 - Rz. 4).

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Dabei ist der Begriff der Schmähung eng auszulegen und nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte anzunehmen, selbst wenn es sich um eine überzogene oder ausfällige Kritik handelt (BVerfG v. 26.06.1990 - Az. 1 BvR 1165/89 - Rz. 41; BVerfG v. 31.08.2000 - Az. 1 BvR 826/00 - Rz. 4; BVerfG v. 12.05.2009 - Az. 1 BvR 2272/04 - Rz. 28).

    Maßgeblich ist dabei stets die Abwägung im konkreten Einzelfall, so dass selbst bei äußerlich gleichen Formulierungen die Einordnung - Schmähkritik oder hinzunehmende Sachkritik - unterschiedlich ausfallen kann (vgl. dazu BVerfG v. 12.05.2009 - Az. 1 BvR 2272/04 - "durchgeknallter Staatsanwalt" - einerseits und BVerfG v. 11.12.2013 - Az. 1 BvR 194/13 - "durchgeknallte Frau" - andererseits).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist es, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94 - Rz. 24; BGH v. 16.12.2014 - Az. VI ZR 39/14 - Rz. 8).

    Dabei kann sich einerseits eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (BGH v. 28.06.1994 - Az. VI ZR 273/93; BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das - gleichfalls subjektive - Verständnis des von der Äußerung betroffenen, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG v. 25.10.2005 - Az. 1 BvR 1696/98 - Rz. 31).

    Das ist insbesondere bei Schmähungen, Formalbeleidigungen oder Verletzungen der Menschenwürde anzusehen (BVerfG v. 25.10.2005 - Az. 1 BvR 1696/98 - Rz. 34).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Daher ist hier stets eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und dem gleichfalls in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Recht auf Meinungsfreiheit des Äußernden andererseits vorzunehmen (BVerfG v. 14.02.1973 - Az. 1 BvR 112/65 - Rz. 28; BVerfG v. 08.12.2011 - Az. 1 BvR 927/08 - Rz. 18; BGH v. 15.11.1994 - Az. VI ZR 56/94 - Rz. 64).

    Auszugehen ist von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch (BGH v. 15.11.1994 - Az. VI ZR 56/94 - Rz. 59).

  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Enthält eine Äußerung andererseits in nicht trennbarer Weise sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente, so ist sie insgesamt als Meinungsäußerung zu behandeln, wenn sie durch diese wertenden Elemente geprägt ist (BVerfG v, 21.03.2007 - Az. 1 BvR 2231/03 - Rz. 21; Soehring in Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl, Köln 2014, § 14, Rz. 13).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Dabei kann sich einerseits eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (BGH v. 28.06.1994 - Az. VI ZR 273/93; BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Dabei ist der Begriff der Schmähung eng auszulegen und nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte anzunehmen, selbst wenn es sich um eine überzogene oder ausfällige Kritik handelt (BVerfG v. 26.06.1990 - Az. 1 BvR 1165/89 - Rz. 41; BVerfG v. 31.08.2000 - Az. 1 BvR 826/00 - Rz. 4; BVerfG v. 12.05.2009 - Az. 1 BvR 2272/04 - Rz. 28).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08

    Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente -

    Auszug aus LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
    Daher ist hier stets eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und dem gleichfalls in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Recht auf Meinungsfreiheit des Äußernden andererseits vorzunehmen (BVerfG v. 14.02.1973 - Az. 1 BvR 112/65 - Rz. 28; BVerfG v. 08.12.2011 - Az. 1 BvR 927/08 - Rz. 18; BGH v. 15.11.1994 - Az. VI ZR 56/94 - Rz. 64).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

  • EGMR, 16.01.2014 - 13258/09

    LILLO-STENBERG AND SÆTHER v. NORWAY

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Neben der Übertreibung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67) und der Zuspitzung (LG München I, Urteil vom 30.10.2015 - 9 O 5780/15, AfP 2016, 89 (91)) sind als weitere Stilmittel der Satire die Ironie (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30; Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, B. Persönlichkeitsrechte Rn. 472), die Verfremdung bzw. Verzerrung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67), der Spott (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30) und schließlich auch der - gegebenenfalls auch bösartige - Scherz (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2016 - I ZR 9/15, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 182/04, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 03.06.1986 - VI ZR 102/85, juris Rn. 19, 21) anerkannt.
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